Mietrecht und Wohnungseigentum



Im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht vertrete ich Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer und Hausverwalter.

 

Typische Bereiche des Wohnraum- und Gewerbemietrechts sind beispielsweise das Zustandekommen des Mietvertrages und die Vertragsgestaltung, die Kündigung, die Abwehr einer ungerechtfertigten Kündigung, die Einforderung rückständiger Mieten, die Mietkaution, Schönheitsreparaturen, Betriebskostenabrechnungen und Mängel der Mietsache.

 

Typische Bereiche des Wohnungseigentumsrechts sind beispielsweise die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, bauliche Veränderungen und die Einziehung rückständiger Wohngeldforderungen.

 

In meinen Tätigkeitsbereich fallen neben dem Wohnraum- und Gewerbemietrecht sowie Wohnungseigentumsrecht auch das Immobilienrecht, Nachbarrecht und Leasingrecht.