Im Erbrecht bin ich für Sie sowohl gestaltend als auch in der Nachlassabwicklung tätig.

 

Zu meinen Mandanten gehören Erben und Erbengemeinschaften, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer sowie Erblasser, die für den Todesfall die genaue Verteilung ihres Vermögens verbindlich regeln möchten.

 

Typische Bereiche des Erbrechts sind beispielsweise die Erbauseinandersetzung, der Pflichtteil, die Errichtung eines Testaments und die Testamentsauslegung.

 

Zur Vermeidung kostenintensiver Erbschaftsprozesse bemühe ich mich zunächst um eine gütliche Einigung außergerichtlich.