Arbeitsrecht



Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Individualarbeitsrechts, welches das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt.

 

Ich vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich und bin darüberhinaus auch rein beratend oder vertragsgestaltend für Sie tätig.

 

Ich berate und vertrete sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Zur arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung gehören die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen und Arbeitszeugnissen, die Überprüfung von Kündigungsmöglichkeiten sowie die Durchführung von Kündigungsschutzverfahren.

 

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte bilden Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, Fragen zum Urlaubsanspruch und zur Urlaubsabgeltung sowie zu Vergütung und Lohn.